Rechtsprechung
   LSG Hessen, 09.06.2021 - L 6 AS 89/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,34398
LSG Hessen, 09.06.2021 - L 6 AS 89/20 (https://dejure.org/2021,34398)
LSG Hessen, Entscheidung vom 09.06.2021 - L 6 AS 89/20 (https://dejure.org/2021,34398)
LSG Hessen, Entscheidung vom 09. Juni 2021 - L 6 AS 89/20 (https://dejure.org/2021,34398)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,34398) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 96 SGG
    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II ; Anforderungen an die Einbeziehung von Ablehnungsbescheiden als Gegenstand des sozialgerichtlichen Verfahrens; Unzulässigkeit einer hilfsweisen subjektiven Klagehäufung bei einer ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (36)

  • SG Kassel, 13.05.2014 - S 1 AS 670/12
    Auszug aus LSG Hessen, 09.06.2021 - L 6 AS 89/20
    Dabei haben sie beantragt, unter Abänderung des Urteils des Sozialgerichts Kassel vom 13. Mai 2014 - S 1 AS 670/12 - und unter entsprechender Aufhebung der Bescheide des Beklagten vom 4. Juli 2012, 17. Juli 2012, 12. September 2012, 13. September 2012, 31. Oktober 2012 und 27. Februar 2013 in der Fassung der dazu ergangenen Widerspruchsbescheide vom 17. August 2012 und 27. Februar 2013 den Beklagten zu verpflichten, den Klägerinnen zu 2. und 3 C. und D. A. Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch in gesetzlicher Höhe in Bedarfsgemeinschaft mit dem Kläger zu 1. und dessen weiteren zur Bedarfsgemeinschaft gehörenden Familienangehörigen zu bewilligen, hilfsweise, den Beklagten zu verpflichten, den Leistungsanspruch der Bedarfsgemeinschaft des Klägers zu 1. ohne Anrechnung des Kindergeldes für die Klägerinnen zu 2. und 3 C. und D. A. neu zu berechnen.

    das Urteil des Sozialgerichts Kassel vom 13. Mai 2014 - S 1 AS 670/12 -, soweit es zu ihren Lasten ergangen ist, aufzuheben und den Beklagten unter Abänderung des Bescheides vom 4. Juli 2012, geändert durch den Bescheid vom 17. Juli 2012, in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 17. August 2012 und Abänderung des Bescheides vom 31. Oktober 2012 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 27. Februar 2013 zu verurteilen, zu ihren Gunsten laufende Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch auch für die Zeit vom 16. Juni 2012 bis zum 12. Juli 2012, vom 5. September 2012 bis zum 19. Oktober 2012 sowie vom 5. November 2012 bis zum 30. November 2012 in gesetzlicher Höhe zu gewähren.

    das Urteil des Sozialgerichts Kassel vom 13. Mai 2014 - S 1 AS 670/12 -, soweit es zu ihren Lasten ergangen ist, aufzuheben und den Beklagten unter Abänderung des Bescheides vom 4. Juli 2012, geändert durch den Bescheid vom 17. Juli 2012, in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 17. August 2012 sowie des Bescheides vom 31. Oktober 2012 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 27. Februar 2013 zu verurteilen, zu ihren Gunsten laufende Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch auch für die Zeit vom 16. Juni 2012 bis zum 12. Juli 2012 sowie vom 5. September 2012 bis zum 30. November 2012 in gesetzlicher Höhe zu gewähren.

    das Urteil des Sozialgerichts Kassel vom 13. Mai 2014 - S 1 AS 670/12 -, soweit es zu ihren Lasten wirkt ist, aufzuheben und den Beklagten unter Abänderung des Bescheides vom 4. Juli 2012, geändert durch den Bescheid vom 17. Juli 2012, in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 17. August 2012 sowie unter Abänderung der Bescheide vom 12. September 2012, 13. September 2012, 15. Oktober 2012, 31. Oktober 2012 und 27. Februar 2013 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 27. Februar 2013 sowie unter Aufhebung des jeweils sie betreffenden Bescheides vom 9. Juli 2014 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 22. Oktober 2014, soweit die Bescheide jeweils ihre Leistungsansprüche betreffen, zu verurteilen, zu ihren Gunsten höhere laufende Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch - insbesondere unter Außerachtlassung des für die Klägerinnen zu 2. und 3. gezahlten Kindergeldes - für die Zeit vom 16. Juni 2012 bis 30. November 2012 zu gewähren.

    Die zulässige Berufung der Kläger zu 1. bis 3. gegen das Urteil des Sozialgerichts Kassel vom 13. Mai 2014 - S 1 AS 670/12 - ist unbegründet.

    Gegenstand des Verfahrens wegen des Begehrens der Klägerinnen zu 2. und 3. sind vor diesem Hintergrund - neben dem angegriffenen Urteil des Sozialgerichts Kassel vom 13. Mai 2014 im Verfahren S 1 AS 670/12 - zunächst die Bescheide vom 4. Juli 2012 und 17. Juli 2012 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 17. August 2012, mit denen der Beklagte, wenn auch zumindest mit dem Bescheid vom 4. Juli 2012 zunächst nur vorläufig - bei dem Bescheid vom 17. Juli 2012 ist dies jedenfalls nicht mehr eindeutig -, Leistungen für den streitigen Zeitraum (nur) zu Gunsten des Klägers zu 1. und der Kläger zu 4. bis 7. bewilligt hat.

  • BSG, 28.10.2014 - B 14 AS 65/13 R

    Sozialgeldanspruch - vorübergehender Ferienaufenthalt der im Ausland lebenden

    Auszug aus LSG Hessen, 09.06.2021 - L 6 AS 89/20
    Die Bedarfsgemeinschaft sei daher durch den Internatsbesuch, der unstreitig dazu geführt habe, dass sie sich zu zwei Dritteln des Jahres im Internat, zu einem Drittel bei den Eltern aufgehalten hätten, nicht aufgelöst worden; dies werde auch durch das Urteil des Bundessozialgerichts vom 28. Oktober 2014 - B 14 AS 65/13 R - gestützt.

    aa) Entgegen der Auffassung des Sozialgerichts ist bei der Klägerin zu 3., da sie im Streitzeitraum das 15. Lebensjahr nicht vollendet hatte, ein gewöhnlicher Inlandsaufenthalt nicht zu verlangen; jedenfalls geht das Bundessozialgericht für nicht-erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die dementsprechend einen Anspruch auf Sozialgeld nach § 19 Abs. 1 Satz 2 SGB II haben, davon aus, dass die Voraussetzungen des § 7 Abs. 1 Satz 1 SGB II nicht erfüllt sein müssen; das Erfordernis eines gewöhnlichen Aufenthalts werde durch die Zugehörigkeit zur Bedarfsgemeinschaft ersetzt (vgl. BSG, Urteil vom 28. Oktober 2014 - B 14 AS 65/13 R -, BSGE 117, 186, Rn. 18).

    Vielmehr werden diese durch die Zugehörigkeit zur temporären Bedarfsgemeinschaft ersetzt (vgl. BSG, Urteil vom 28. Oktober 2014 - B 14 AS 65/13 R -, BSGE 117, 186, Rn. 18).

  • BSG, 27.03.2020 - B 10 EG 7/18 R

    Kein Anspruch auf Elterngeld bei fehlendem Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt

    Auszug aus LSG Hessen, 09.06.2021 - L 6 AS 89/20
    Maßgeblich ist also eine objektive zeitliche Komponente - wobei eine feste Grenze nicht existiert - und der grundsätzlich zukunftsoffene Verbleib (vgl. nur BSG, Urteil vom 27. März 2020 - B 10 EG 7/18 R -, SozR 4-7837 § 1 Nr. 9, Rn. 44): Dies schließt allerdings auch bei einem - etwa durch die Dauer der Schulzeit - von vornherein zeitlich begrenzten Aufenthaltszweck einen gewöhnlichen Aufenthalt nicht aus, wenn der Betroffene an dem Aufenthaltsort "bis auf Weiteres" den örtlichen Schwerpunkt seiner Lebensbeziehungen hat (vgl. nochmals BSG, Urteil vom 27. März 2020 - B 10 EG 7/18 R -, SozR 4-7837 § 1 Nr. 9, Rn. 43; außerdem BSG, Urteil vom 12. April 2017 - B 13 R 12/15 R -, BSGE 123, 98, Rn. 49).

    Wie beim Wohnsitz ist das (Fort-)Bestehen eines gewöhnlichen Aufenthalts anhand einer prognostischen Einschätzung unter Einbeziehung aller Umstände zu beurteilen (vgl. wiederum BSG, Urteil vom 27. März 2020 - B 10 EG 7/18 R -, SozR 4-7837 § 1 Nr. 9, Rn. 45; BSG, Urteil vom 31. Oktober 2012 - B 13 R 1/12 R -, BSGE 112, 116, Rn. 25 f.); dies gilt im Sinne einer fiktiven Prognose selbst dann, wenn der gewöhnliche Aufenthalt - wie im vorliegenden Verfahren - für einen zurückliegenden Zeitraum zu ermitteln ist (vgl. BSG, Urteil vom 1. März 2018 - B 8 SO 22/16 R -, SozR 4-3250 § 14 Nr. 28, Rn. 20).

  • BGH, 21.01.2004 - VIII ZR 209/03

    Bedingungsfeindlichkeit eines Parteiwechsels auf Klägerseite

    Auszug aus LSG Hessen, 09.06.2021 - L 6 AS 89/20
    Gleiches gilt aber auch für den hilfsweisen Beteiligtenwechsel auf Klägerseite (vgl. aus der umfangreichen zivilgerichtlichen Rechtsprechung hierzu z.B. BGH, Urteil vom 25. September 1972 - II ZR 28/69 -, MDR 1973, 742; BGH, Urteil vom 13. November 1975 - VII ZR 186/73 -, BGHZ 65, 264, 268; BGH, Urteil vom 21. Januar 2004 - VIII ZR 209/03 -, juris, Rn. 9; OLG Dresden, Urteil vom 26. Oktober 2006 - 4 U 944/06 -, juris, Rn. 24).

    Ob ein solches besteht, darf schon um der Rechtsklarheit willen, aber auch mit Rücksicht auf die Interessen des anderen Beteiligten nicht bis zum Ende des Rechtsstreits über den Hauptantrag in der Schwebe bleiben (vgl. nochmals BGH, Urteil vom 21. Januar 2004 - VIII ZR 209/03 -, juris, Rn. 9; OLG Dresden, Urteil vom 26. Oktober 2006 - 4 U 944/06 -, juris, Rn. 24).

  • BSG, 31.10.2012 - B 13 R 1/12 R

    Fremdrentenrecht - Rentenberechnung - Entgeltpunkte Ost - gewöhnlicher Aufenthalt

    Auszug aus LSG Hessen, 09.06.2021 - L 6 AS 89/20
    Ist dies der Fall, so stellt auch eine vorübergehende Abwesenheit vom Ort des gewöhnlichen Aufenthalts diesen nicht in Frage, sofern eine gewisse Stetigkeit und Regelmäßigkeit erhalten bleibt; dementsprechend ist mit vorübergehenden Aufenthalten an einem anderen Ort - etwa für einen Urlaub oder Besuche bei der Familie oder bei Freunden - regelmäßig kein Wechsel des gewöhnlichen Aufenthalts verbunden (vgl. BSG, Urteil vom 31. Oktober 2012 - B 13 R 1/12 R -, BSGE 112, 116, Rn. 30).

    Wie beim Wohnsitz ist das (Fort-)Bestehen eines gewöhnlichen Aufenthalts anhand einer prognostischen Einschätzung unter Einbeziehung aller Umstände zu beurteilen (vgl. wiederum BSG, Urteil vom 27. März 2020 - B 10 EG 7/18 R -, SozR 4-7837 § 1 Nr. 9, Rn. 45; BSG, Urteil vom 31. Oktober 2012 - B 13 R 1/12 R -, BSGE 112, 116, Rn. 25 f.); dies gilt im Sinne einer fiktiven Prognose selbst dann, wenn der gewöhnliche Aufenthalt - wie im vorliegenden Verfahren - für einen zurückliegenden Zeitraum zu ermitteln ist (vgl. BSG, Urteil vom 1. März 2018 - B 8 SO 22/16 R -, SozR 4-3250 § 14 Nr. 28, Rn. 20).

  • OLG Dresden, 26.10.2006 - 4 U 944/06

    Zur Parteifähigkeit einer unselbständigen Sonderkasse eines kommunalen

    Auszug aus LSG Hessen, 09.06.2021 - L 6 AS 89/20
    Gleiches gilt aber auch für den hilfsweisen Beteiligtenwechsel auf Klägerseite (vgl. aus der umfangreichen zivilgerichtlichen Rechtsprechung hierzu z.B. BGH, Urteil vom 25. September 1972 - II ZR 28/69 -, MDR 1973, 742; BGH, Urteil vom 13. November 1975 - VII ZR 186/73 -, BGHZ 65, 264, 268; BGH, Urteil vom 21. Januar 2004 - VIII ZR 209/03 -, juris, Rn. 9; OLG Dresden, Urteil vom 26. Oktober 2006 - 4 U 944/06 -, juris, Rn. 24).

    Ob ein solches besteht, darf schon um der Rechtsklarheit willen, aber auch mit Rücksicht auf die Interessen des anderen Beteiligten nicht bis zum Ende des Rechtsstreits über den Hauptantrag in der Schwebe bleiben (vgl. nochmals BGH, Urteil vom 21. Januar 2004 - VIII ZR 209/03 -, juris, Rn. 9; OLG Dresden, Urteil vom 26. Oktober 2006 - 4 U 944/06 -, juris, Rn. 24).

  • LSG Hessen, 09.06.2021 - L 6 AS 93/20

    Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II Kein

    Auszug aus LSG Hessen, 09.06.2021 - L 6 AS 89/20
    Neben dem hiesigen Verfahren waren wegen der gleichen Streitpunkte, aber für einen jeweils anderen Bewilligungszeitraum die Verfahren L 6 AS 90/20, L 6 AS 92/20 und L 6 AS 93/20 beim Senat anhängig.

    Wegen des weiteren Vorbringens der Beteiligten sowie zur Ergänzung des Sach- und Streitstandes wird auf die gewechselten Schriftsätze sowie auf den Inhalt der Gerichtsakten sowohl zum hiesigen wie zu den Parallelverfahren L 6 AS 90/20, L 6 AS 92/20 und L 6 AS 93/20 sowie der die Klägerinnen und den Kläger betreffenden Verwaltungsakten des Beklagten und der beigezogenen Akten der Staatsanwaltschaft Bezug genommen.

  • LSG Hessen, 09.06.2021 - L 6 AS 90/20

    Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II ; Kein

    Auszug aus LSG Hessen, 09.06.2021 - L 6 AS 89/20
    Neben dem hiesigen Verfahren waren wegen der gleichen Streitpunkte, aber für einen jeweils anderen Bewilligungszeitraum die Verfahren L 6 AS 90/20, L 6 AS 92/20 und L 6 AS 93/20 beim Senat anhängig.

    Wegen des weiteren Vorbringens der Beteiligten sowie zur Ergänzung des Sach- und Streitstandes wird auf die gewechselten Schriftsätze sowie auf den Inhalt der Gerichtsakten sowohl zum hiesigen wie zu den Parallelverfahren L 6 AS 90/20, L 6 AS 92/20 und L 6 AS 93/20 sowie der die Klägerinnen und den Kläger betreffenden Verwaltungsakten des Beklagten und der beigezogenen Akten der Staatsanwaltschaft Bezug genommen.

  • BSG, 17.06.2010 - B 14 AS 46/09 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Darlehen von

    Auszug aus LSG Hessen, 09.06.2021 - L 6 AS 89/20
    Dem vermag der Senat jedoch nicht zu folgen: Schon die Ausgestaltung der Darlehensverträge, die überwiegend die Rückzahlungspflicht an die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Klägers zu 1. beziehungsweise der Familie knüpften, führt dazu, dass eine ernstliche und zivilrechtlich durchsetzbare Rückzahlungsverpflichtung nicht erkennbar ist (vgl. zu dieser Voraussetzung für die Außerachtlassung ansonsten anrechnungspflichtiger Einnahmen wegen ihres Darlehenscharakters grdsl. BSG, Urteil vom 17. Juni 2010 - B 4 AS 46/09 R -, BSGE 106, 185); dies muss zu einer Anrechnung der Mittel führen, auch wenn man grundsätzlich den diesbezüglichen Vortrag der Kläger zugrunde legt, so dass insoweit weitere Ermittlungen nicht geboten sind.
  • BSG, 30.03.2017 - B 14 AS 18/16 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - schwankendes

    Auszug aus LSG Hessen, 09.06.2021 - L 6 AS 89/20
    Das gilt auch unter Berücksichtigung des Grundsatzes, dass monatsweise (vgl. zum Monatsprinzip z.B. BSG, Urteil vom 30. März 2017 - B 14 AS 18/16 R -, SozR 4-4200 § 11 Nr. 81) ausreichendes Einkommen und/oder Vermögen zur Verfügung stehen muss, um den gesamten Bedarf aller Personen zu decken, auf die das Einkommen zu verteilen ist, und unter Einbeziehung des Umstandes, dass die Mittel ganz überwiegend dem Kläger zu 1. zur Verfügung gestellt wurden.
  • BSG, 30.01.2013 - B 4 AS 54/12 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - kein Leistungsausschluss wegen Aufenthalts

  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 8/06 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunftskosten - selbst genutztes Wohneigentum -

  • BSG, 17.02.2016 - B 4 AS 2/15 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - erhöhter Raumbedarf aufgrund der

  • BSG, 01.03.2018 - B 8 SO 22/16 R

    Erstattung von Kosten der Sozialhilfe

  • BSG, 19.10.2016 - B 14 AS 40/15 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Beiladung - Beteiligte - Klagehäufung -

  • BSG, 06.08.2014 - B 4 AS 55/13 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Auszubildende -

  • BGH, 13.11.1975 - VII ZR 186/73

    Zulässigkeit eines Parteiwechsels auf Beklagtenseite

  • BSG, 12.12.2017 - B 11 AL 21/16 R

    Arbeitslosengeldanspruch - Territorialitätsprinzip - Auslandswohnsitz -

  • LSG Bayern, 23.07.2015 - L 7 AS 594/14

    Besonderer Härtefall nach § 27 Abs. 4 SGB II

  • BSG, 28.06.2018 - B 5 RE 2/17 R

    Rentenversicherung - Befreiung von der Versicherungspflicht -

  • BSG, 12.04.2017 - B 13 R 12/15 R

    Altersrente - Wohnsitzverlegung von den alten Bundesländern in das

  • BSG, 28.05.1997 - 10 RKg 14/94

    Anspruch auf Kindergeld bei Auslandsaufenthalt

  • BSG, 08.08.2019 - B 3 KR 16/18 R

    Rechtswidrigkeit eines Schiedsspruchs über die Vereinbarung von

  • BAG, 26.04.2018 - 8 AZN 974/17

    Nebenintervenient - "Partei" iSv. § 547 Nr. 4 ZPO

  • LSG Hessen, 11.03.2020 - L 6 AS 471/19

    1. Auch während eines anhängigen gerichtlichen Verfahrens wegen einer vorläufigen

  • BSG, 28.08.2013 - B 6 KA 41/12 R

    Kassenärztliche Vereinigung - Klage gegen die Kassenärztliche Bundesvereinigung

  • BGH, 25.09.1972 - II ZR 28/69
  • BSG, 30.09.1996 - 10 RKg 29/95

    Anspruch auf Kindergeld für Kind von Migranten bei Ausbildung in Internat im

  • BSG, 17.12.1981 - 10 RKg 12/81

    Gastarbeiter - Berufsausbildung - Anspruch auf Kindergeld -

  • BSG, 16.10.1986 - 12 RK 13/86

    Gewöhnlicher Aufenthalt - befristete Aufenthaltserlaubnis

  • BSG, 28.06.1984 - 3 RK 27/83

    Familienkrankenhilfe - Asylbewerber - Familienhilfe

  • LSG Hessen, 11.03.2020 - L 6 AS 269/19

    Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II ;

  • SG Augsburg, 17.01.2006 - S 1 AS 386/05

    Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts des Kindes bei Haushaltsaufnahme

  • BSG, 19.11.1965 - 1 RA 154/62
  • BSG, 16.04.2013 - B 14 AS 81/12 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Kindergeld für

  • SG Kassel, 13.05.2014 - S 1 AS 127/14
  • LSG Hessen, 09.06.2021 - L 6 AS 90/20

    Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II ; Kein

    Neben dem hiesigen Verfahren waren wegen der gleichen Streitpunkte, aber für einen jeweils anderen Bewilligungszeitraum die Verfahren L 6 AS 89/20, L 6 AS 92/20 und L 6 AS 93/20 beim Senat anhängig.

    Wegen des weiteren Vorbringens der Beteiligten sowie zur Ergänzung des Sach- und Streitstandes wird auf die gewechselten Schriftsätze sowie auf den Inhalt der Gerichtsakten sowohl zum hiesigen wie zu den Parallelverfahren L 6 AS 89/20, L 6 AS 92/20 und L 6 AS 93/20 sowie der die Klägerinnen und die Kläger betreffenden Verwaltungsakten des Beklagten und der beigezogenen Akten der Staatsanwaltschaft Bezug genommen.

    Die geltend gemachten Ansprüche für den gesamten Streitzeitraum scheiden aber auch bei ihr schon deswegen aus, weil sie während der tatsächlichen Aufenthaltszeiten in England nicht dem Haushalt der Familie in A-Stadt angehörte; insoweit sind letztlich die gleichen Umstände maßgeblich, die zu einer Verneinung des gewöhnlichen Aufenthalts im Inland führen; insofern kann wegen der Einzelheiten auf die Ausführungen im Verfahren L 6 AS 89/20 und die Ausführungen des Sozialgerichts Bezug genommen werden.

    Angesichts der Unzulässigkeit der Klage kann dies aber letztlich auf sich beruhen; auf die Möglichkeit eines Überprüfungsverfahrens ist bereits im Zusammenhang mit den Ausführungen zur Klage der Klägerin zu 2. im Verfahren L 6 AS 89/20 hingewiesen worden.

  • LSG Hessen, 09.06.2021 - L 6 AS 93/20

    Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II Kein

    Neben dem hiesigen Verfahren waren wegen der gleichen Streitpunkte, aber für einen jeweils anderen Bewilligungszeitraum die Verfahren L 6 AS 89/20 , L 6 AS 90/20 und L 6 AS 92/20 beim Senat anhängig.

    Wegen des weiteren Vorbringens der Beteiligten sowie zur Ergänzung des Sach- und Streitstandes wird auf die gewechselten Schriftsätze sowie auf den Inhalt der Gerichtsakten sowohl zum hiesigen wie zu den Parallelverfahren L 6 AS 89/20 , L 6 AS 90/20 und L 6 AS 92/20 sowie der die Klägerinnen und die Kläger betreffenden Verwaltungsakten des Beklagten und der beigezogenen Akten der Staatsanwaltschaft Bezug genommen.

    Die geltend gemachten Ansprüche für den gesamten Streitzeitraum scheiden aber auch bei ihr schon deswegen aus, weil sie während der tatsächlichen Aufenthaltszeiten in England nicht dem Haushalt der Familie in A-Stadt angehörte und damit die Voraussetzungen einer Bedarfsgemeinschaft mit den anderen Familienmitgliedern in diesen Zeiträumen nicht vorlagen; insoweit sind letztlich die gleichen Umstände maßgeblich, die zu einer Verneinung des gewöhnlichen Aufenthalts im Inland führen; diesbezüglich kann wegen der Einzelheiten auf die Ausführungen im Verfahren L 6 AS 89/20 und die Ausführungen des Sozialgerichts Bezug genommen werden.

    Angesichts der Unzulässigkeit der Klage kann dies aber letztlich auf sich beruhen; auf die Möglichkeit eines Überprüfungsverfahrens ist bereits im Zusammenhang mit den Ausführungen zur Klage der Klägerinnen zu 3. und 4. (dort: Klägerinnen zu 2. und 3.) im Verfahren L 6 AS 89/20 hingewiesen worden.

  • LSG Hessen, 06.09.2021 - L 6 AS 381/21

    Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II im

    Der Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz ist - bei anwaltlicher Vertretung - am 16. April 2021 zunächst nur im Namen der Antragstellerin zu 1. gestellt worden, die (zulässig) im eigenen Namen nur die ihr individuell zustehenden Ansprüche geltend machen konnte (vgl. hierzu und zum Folgenden für viele und mit weiteren Nachweisen: erkennender Senat, Urteil vom 9. Juni 2021 - L 6 AS 89/20 -, juris, Rn. 58 ).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht